Verschlechterung der Versorgungssituation PDF Drucken E-Mail

Verschlechterung der Versorgungssituation durch "Telefonische Erreichbarkeit" und "Psychotherapeutische Sprechstunde"

Ab 1.4.2017 besteht für psychotherapeutische Praxen die zwingende Verpflichtung von 200 Minuten/Woche persönlicher telefonischer Erreichbarkeit.
Diese kann durch den Praxisinhaber selbst oder auch durch Praxispersonal abgedeckt werden. Da die wenigsten Praxen über Mitarbeiter(innen) verfügen, entfallen durch diese Verpflichtung, wenn die Leistung vom Therapeuten selbst erbracht wird, regelmäßig vier Therapiesitzungen pro Woche, was vier Therapieplätzen entspricht.

Die ohnehin unbefriedigende Versorgungssituation mit langen Wartelisten wird dadurch zusätzlich verschlechtert.
Deutschlandweit sind das nach meiner Einschätzung hochgerechnet im schlimmsten Fall > 64 000 Therapieplätze.


Dazu kommt die Verpflichtung von 100 Minuten/Woche "Psychotherapeutische Sprechstunde", auch wenn diesen Klienten kein Therapiepatz angeboten werden kann. Dies kostet wiederum 2 Therapieplätze/Woche, die für eine regelmäßige Therapie nicht mehr zur Verfügung stehen.

Offensichtlich ist dies politisch gewollt...