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Wer bezahlt für Psychotherapie?

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Antwort

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse,
die sich psychotherapeutisch behandeln lassen möchten, müssen sich an einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung wenden. Sie brauchen dort nur ihre Krankenversichertenkarte vorlegen. Eine Überweisung vom Facharzt zum Psychotherapeuten ist nicht mehr erforderlich. 
Allerdings sollte der Klient trotzdem in jedem Quartal eine Überweisung vorlegen, als Nachweis für die bezahlte Praxisgebühr (alternativ bezahlt er die Praxisgebühr beim Psychotherapeuten).
Therapeuten mit Kassenzulassung können Therapie mittels der Richtlinienverfahren abrechnen. Dabei handelt es sich um Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Therapie oder Psychoanalyse.


Versicherte einer privaten Krankenkasse oder Selbstzahler
können sich auch von Therapeuten ohne Kassenzulassung behandeln lassen. Dadurch können auch andere Verfahren zur Anwendung kommen, wie Psychodrama, Gesprächstherapie etc.. Die Kostenübernahme sollte vor Beginn der Therapie geklärt werden.

 

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